Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragspartner
Gastrovis UG (haftungsbeschränkt)
Am Gatherhof 45b 40472 Düsseldorf
E-Mail: info@gastrovis.de
Website: www.gastrovis.de
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 111465
Umsatzsteuer-ID: Folgt.
§ 2 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Gastrovis UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Gastrovis“) und ihren Kunden.
2. Gastrovis erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
4. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Gastrovis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gastrovis erbringt Unternehmensberatungsleistungen für gastronomische Betriebe.
2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3. Die Beratung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
1. Wirtschaftlichkeit
(Betriebsanalyse, Kosten, Margen, Zahlen)
2. Personal
(Recruiting, Mitarbeiterbindung, Arbeitgebermarke)
3. Einkauf & Logistik
(Lieferanten, Wareneinsatz, Konditionen)
4. Marketing
(Sichtbarkeit, Marke, Neukunden)
5. Service & Gästeerlebnis
(Qualität, Abläufe, Bewertungen)
6. Digitalisierung
(Tools, Automatisierung, Systeme)
7. Umsatz & Angebot
(Speisekarte, Preise, Zusatzverkäufe)
8. Führung
(Inhaberrolle, Teamführung, Struktur)
9. Nachhaltigkeit
(Kosten sparen, Green Gastronomy, Zukunftsfähigkeit)
10. Expansion
(Standorte, Skalierung, Wachstum)
4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Gastrovis keinen bestimmten wirtschaftlichen oder finanziellen Erfolg, sondern eine fachgerechte, strukturierte und umsetzungsorientierte Beratungsleistung.
5. Die Leistungen stellen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatungdar.
§ 4 Ablauf der Zusammenarbeit
1. Die Zusammenarbeit erfolgt regelmäßig in drei Phasen:
- Analyse und Zieldefinition
- Umsetzung vereinbarter Maßnahmen
- Ergebnisprüfung und Abschluss
2. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Projekt und wird gemeinsam abgestimmt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und Rückmeldungen vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen.
2. Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen und wird dadurch die Leistungserbringung verzögert oder beeinträchtigt, bleibt der Vergütungsanspruch von Gastrovis unberührt.
3. Verzögerungen oder Zielabweichungen, die auf fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Gastrovis.
§ 6 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, Vertragsunterzeichnung oder eine eindeutige elektronische Bestätigung zustande.
2. Inhalte auf der Website, in Präsentationen oder Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung für die Beratungsleistung beträgt 10.005 € netto, zahlbar in drei monatlichen Raten à 3.335 € netto, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4. Bei Zahlungsverzug ist Gastrovis berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit beträgt 90 Tage, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Ergebnisverbindlichkeit und Garantie
1. Zu Beginn der Zusammenarbeit wird ein konkretes Zielergebnis definiert, an dem sich die Leistung orientiert.
2. Wird das Zielergebnis innerhalb der 90-tägigen Vertragslaufzeit nicht erreicht, setzt Gastrovis die Zusammenarbeit kostenfrei fort, bis das Ziel erreicht ist – maximal für einen zusätzlichen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.
3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden gemäß § 5.
4. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen besteht nicht.
§ 10 Abnahme und Ergebnisfeststellung
1. Die von Gastrovis erbrachten Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde die jeweiligen Maßnahmen, Ergebnisse oder Präsentationen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Vorstellung schriftlich beanstandet.
2. Beanstandungen müssen konkret und nachvollziehbar erfolgen. Pauschale oder unbegründete Einwände begründen keine Nichtabnahme.
3. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 11 Verzug, Zurückbehaltungsrechte
1. Leistungstermine beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht und fällige Zahlungen eingegangen sind.
2. Ein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit die zugrunde liegenden Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 12 Haftung
1. Gastrovis haftet auf Schadensersatz nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatzverluste oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
4. Gastrovis übernimmt keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen oder wirtschaftliche Entwicklungen, die auf Grundlage der Beratung getroffen werden.
5. Die Haftung ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung begrenzt.
§ 13 Nutzungsrechte und Vertragsstrafe
1. Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Strategien, Analysen, Prozesse, Unterlagen und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Gastrovis.
2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den eigenen Betrieb.
3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
4. Bei Verstoß verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € je Verstoß. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Der Kunde haftet auch für Verstöße durch Mitarbeiter oder Dritte, sofern ihm diese zuzurechnen sind.
§ 14 Referenznennung
Gastrovis ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss der Zusammenarbeit als Referenz zu benennen, sofern dieser dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien zur angemessenen Anpassung der vertraglichen Pflichten.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
AGB-Stand: Januar / 2026